Das Recht herumzustreunen

In England gibt es den Verein „The Right to Roam“ , der genau dieses Recht sichern will und den ich sehr nachahmenswert finde. Deepl übersetzt das erst ganz juristisch korrekt als das „Recht auf Zugang zur Natur“, das es zB in Deutschland gibt, das in Österreich als unzureichend gilt, und von alpinen Vereinen als „Wegefreiheit“ eingefordert und verteidigt wird.

Das englische Wort „roam“ hat aber eine andere Bedeutung, nämlich weniger das was wir als „wandern“ verstehen, sondern eher „stromern“, „herumstreifen“, „streunen“ oder auch „sich herumtreiben“, also Dinge, die nicht besonders positiv besetzt sind, und auch von Gesetzgebern gerne unterbunden werden wollen.

Wandern ist eine zielgerichtete Tätigkeit, eine bei uns anerkannte Freizeitbeschäftigung, gesund für Körper und Seele. Man bewegt sich dabei auf markierten Wegen, oft genug mit privaten Grundbesitzern mühsam ausgehandelt. „Markierte Wege nicht verlassen“ steht dann vorsichtshalber auf einem Schild um Probleme mit diesen zu vermeiden. Das ist es auch, was alpine Vereine abzusichern versuchen.

Aber einfach so, ohne Ziel und Zweck, herumzuschlendern, vielleicht sogar anstatt zur Arbeit oder in die Schule zu gehen, ohne sich an Schilder wie „Privatbesitz – Betreten verboten“  zu stören, nein, das geht ja gar nicht! Wo kommen wir da hin?

Bild: right to roam

Wir kommen genau dahin, wo wir hin wollen meint der Verein „Right to Roam“, nämlich dass die Natur ein Commons ist und uns allen gehört. Und, so sagen sie, das Recht herumzustreunen ist gleichzeitig das Recht, sich wieder zu verbinden, mit der Natur und mit uns selbst. Mit ihrer Kampagne wollen sie die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes in England und Wales erreichen. Sie orientieren sich dabei an einem ähnlichen Gesetz in Schottland.

Ihre Praxis besteht darin, dass sie sich in den letzten Jahren Zugang verschafft haben zu brach liegendem Land, das aber öffentlich nicht zugänglich ist, mit einer Haltung der Sorge um die Natur, und mit dem Ziel, positive Spuren zu hinterlassen. Etwas, die sie „Wild Service“ nennen, wohl so etwas wie die Sorge um die Wildnis. Das ist auch eine klare Botschaft, dass dieses Recht verbunden ist, mit dem Auftrag der Verantwortung für das Land, das man vorübergehend nutzt.

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