Wem gehören die Berge?

Die Gipfel von Roßkopf und Großem Kinigat in den Karnischen Alpen gehören zu der Gemeinde, in der sie stehen. So dachten die BewohnerInnen von Kartitsch in Osttirol und auch ihr Bürgermeister bis vor Kurzem. Dann wollten sie einen Klettersteig bauen und dabei stellte sich heraus, dass die Berggipfel im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft BIG waren. Die Gemeinde Kartitsch sollte für den Bau des Klettersteiges bezahlen, oder am besten gleich die Berggipfel von der BIG zurückkaufen, denn diese hat die Gipfel zum Verkauf ausgeschrieben, gemeinsam oder einzeln. Das Problem, der Preis ist so hoch, dass die Gemeinde ihn sich nicht leisten kann. 121.000 € ist das Mindestgebot, trotzdem gibt es schon etliche Interessenten.

Wozu man einen Berggipfel braucht? Weil es schön ist, zu wissen, dass einem ein Berg gehört, meint der Vertreter der BIG! Aha. Und dann darf man ihn umbenennen. So wie eine „Osttiroler Wurstfirma, die den Mullwitzkogel in der Venedigergruppe kurzer Hand 2007 in die Wiesbauer-Spitze umtaufte. Scherzhaft wird der Kogel Wurst-Gipfel genannt“, wie die Kleine Zeitung zu berichten weiß.

Dem Bürgermeister von Kartitsch ist beizupflichten, wenn er meint „Die Berge gehören zu unserer Gemeinde wie die Kirche und der Wald.“ Zur Beruhigung schreibt die Presse, „die Berge gelten als Allgemeingut, sie einzuzäunen oder zu sperren sei rechtlich nicht möglich“. Bleibt immer noch die Frage: Wieso kann man Allgemeingut so einfach verkaufen? Und was, wenn die Gesetze geändert werden, wenn es nur einmal genug BerggipfelbesitzerInnen gibt, dass sie ausreichend Druck machen können?

Hier geht es zu den Berichten in der Tiroler Tageszeitung, in der Presse und in der Kleinen Zeitung

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