Ein brisanter Fall wurde am Dienstag und Mittwoch vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München verhandelt: Darf ein biologisches Verfahren zur Züchtung einer Pflanze patentiert werden?
Konkret geht es um eine Broccoli-Art, die besonders große Mengen eines für die Krebsvorbeugung wichtigen Inhaltsstoffes enthält. Ein ähnlich gelagerter Fall betrifft eine Tomatenart. In beiden Fällen haben Konzerne ein Patent auf das Züchtungsverfahren angemeldet, wohlgemerkt, es handelt sich nicht um gentechnisch verändertes Material.
Gegen beide Patentanmeldungen wurde Einspruch erhoben. Die Kritiker befürchten, dass sich Konzerne mit Hilfe dieser Patente indirekt die Rechte auf Gemüsesorten sichern wollen. Zur Diskussion steht daher nicht nur die Frage, ob ein solches Patent überhaupt zulässig ist, sondern auch seine Reichweite. Gilt das Recht nur für das Verfahren oder auch für daraus hervorgegangenen Pflanzen und alle Nachkommen?
Eine Plattform aus NGOs, Bauern und kirchlichen Organisationen mit dem Namen „No Patents on Seeds“ hat während der Anhörung in München vor dem Amtsgebäude protestiert.
Sie erklären:
„Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft Landwirte, Forscher und Züchter einen freien Zugang zu Saatgut und genetischen Ressourcen haben. Denn nur auf diese Weise ist es möglich, die Ernährungssicherheit – auch für die kommenden Generationen – sicher zu stellen“,
und weiter:
„Die Schöpfung gehört allen Menschen. Wir dürfen nicht Personen oder Unternehmen exklusive Rechte oder gar die Kontrolle über Nutztiere und Nutzpflanzen einräumen“.
Auf den Ausgang darf man gespannt sein!
Hier gibt es weiterführende Informationen des Europäischen Patentamtes und der Plattform „No Patents on Seeds“
Und hier zwei Artikel aus dem Standard und der Kleinen Zeitung.