Der Freitag spricht von „Mundraub auf moderne Weise“, NGOs von Biopiraterie. Forscher haben in Indien eine Melonensorte entdeckt, die gegen einen bestimmten Virus resistent ist, und sie mit anderen Sorten gekreuzt. Das Ergebnis haben sie sich patentieren lassen.
„Dieser Fall ist ein Missbrauch des Patentrechtes, denn es handelt sich bei der Melone um keine Erfindung“, sagt Christoph Then, ein Sprecher des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“
Auch die virusresistente Melone ist ein Beispiel für Biopiraterie: Niemand hat die indischen Bauern gefragt, ob europäische Züchter ihre immune Melone mit anderen Sorten kreuzen dürfen, um anschließend für sich allein die Urherberrechte zu beanspruchen. Sollte Monsanto seine Melone auch in Indien patentieren lassen, dürften Bauern und Züchter ihre heimische Melone nur noch unter Vorbehalt mit anderen Sorten kreuzen. Sollten die Nachkommen gegen den Melonenvirus resistent sein, verstießen sie gegen das Patentrecht. „Wir haben Rückmeldung aus Indien bekommen, dass Organisationen dort überlegen, Einspruch gegen das Patent einzulegen“, sagt Christoph Then. Fällig wäre seiner Ansicht nach eine gesetzliche Klarstellung, die Patente auf Züchtungen inklusive ihres Saatgutes und ihrer Produkte verbietet.