Das neue EU Gesetz zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz kreiert wurden, ist in aller Munde und das ist gut und wichtig so. Worüber man kaum liest und hört: praktisch zum selben Zeitpunkt, genau ab dem 17. Juli 2026, ist ein anderes EU Gesetz in Kraft getreten, das die Regelung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel unter bestimmten Bedingungen lockert.

Es handelt sich um eine Regelung zu den sogenannten „Neuen genomische Technologien“, kurz NGT, die in der bisher gültigen EU-Regelung nicht vorkamen. Bereits 2023 hat die EU Kommission vorgeschlagen, das Gesetz entsprechend zu ändern, um die Innovation voranzutreiben und den Marktzugang für diese Produkte zu erleichtern. Im Juni 2026 wurde das Gesetz im europäischen Parlament angenommen und ist am 17. Juli in Kraft getreten.

Was heißt das jetzt genau?

Unter NGT versteht man weniger gravierende gentechnische Veränderungen, etwa durch die Genschere Crispr-Cas, wobei keine fremde DNA in die Pflanzen eingebaut wird, sondern die eigen DNA verändert wird. Es handelt sich um Änderungen, die so oder ähnlich auch in der Natur vorkommen könnten. Nahrungsmittel, die aus derart gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, müssen nun im Verkauf nicht mehr gekennzeichnet werden, auch die aufwändigen Umweltprüfungen fallen weg. Es gelten nur mehr die Sicherheitsvorschriften, die auch für konventionell gezüchtete Pflanzen gelten.

Wichtig: Für Bioprodukte sind gentechnisch veränderte Pflanzen weiterhin nicht erlaubt.

Kritik und Gegenwehr

Kritiker*innen sehen einerseits die Wahlfreiheit der Konsument*innen nicht mehr gegeben, im Supermarkt kann man nicht mehr unterscheiden, ob in einem Produkt gentechnisch veränderte Pflanzen verarbeitet werden oder nicht. Ein weiteres Problem: auch diese Pflanzen können patentiert werden. Was für Großbetriebe und vor allem für die Saatgutkonzerne eine Erleichterung darstellt, könnte kleine Züchter*innen und Biolandwirte zum Problem werden, wenn die Zahl der patentierten Pflanzen immer größer wird.

In Italien haben sich 21 Organisationen für kleinbäuerliche, biologische oder biodynamische Landwirtschaft und Konsument*innenrechte zusammegeschlossen und appellieren an Zivilgesellschaft und Politik sich der Zunahme der Macht der großen Konzerne entgegenzustellen, um die Biodiversität und die bäuerliche Landwirtschaft zu schützen.

Infos:

https://food.ec.europa.eu/plants/new-genomic-techniques/legislation-plants_en

https://www.tagesschau.de/faq-eu-gentechnik-100.html

https://www1.wdr.de/politik/eu-gesetz-gentechnik-lebensmittel-veraendert-100.html

https://www.associazioneterra.it/news/la-deregolamentazione-degli-ogm-e-legge-in-europa (ital.)

Foto: Mikhail Nilov, https://www.pexels.com/de-de/@mikhail-nilov/

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